Ladekran mit 2 Verlängerungen für 1/16-1/14 LKW + Hydraulik + Elektronik
Handhabung und Herstellungszeit: 15-22 Tage
Konfigurator
ELEKTROLYTISCHE PULVERFARBE
Das 6-Wege-Ventil ermöglicht die Steuerung eines Muldenkippers zusätzlich zum Ausleger.
Liste der Komponenten
Basisprodukt | Ladekran mit 2 Verlängerungen für 1/16-1/14 LKW + Hydraulik + Elektronik | 964,45 € |
Kran malen | false false Nicht ausgewählt | |
Ventil | false false Nicht ausgewählt | |
Wählen Sie den Typ der Hydraulikpumpe | false false Nicht ausgewählt | |
Tanklänge | false false Nicht ausgewählt | |
Inklusive LKW-Tank (Länge 60 mm) | false false Nicht ausgewählt | |
Produkt mit dieser Personalisierung |
964,45 € |
3107-202
Kran-Set für 1/16 - 1/14 LKW
Kran für LKW 1/16 und 1/14 Maßstab mit 2 Verlängerungen. Es besteht aus ausziehbaren Beinen vertikal und horizontal und hydraulischer Rotation.
Der Kran wird mit der montierten Hydraulik verkauft, wie in der Abbildung gezeigt. Die Elektronik wird separat verschickt, um vom Kunden montiert zu werden.
MASSE:
Kit beinhaltet:
- Metallarme.
- Hydraulische Zylinder.
- Pumpe mit Motor Option verfügbar.
- 1 x elektronischer Variator für den Pumpenmotor (abhängig von der gewählten Pumpe).
- Ventil Option verfügbar.
- Spezielles 1-Wege-Ventil (M3) für hydraulische Beine.
- 6 x Mikro-Servo für 5-Wege-Ventiloption (7 x Mikro-Servo für 6-Wege-Ventiloption).
- 1 x Y-Stecker (M3).
- Rohr verbaut.
- 3mm Rohrhülsen montiert.
- 2mm Rohrhülsen verbaut.
- Hydraulisches Wendesystem.
- Hydrauliköl (250 ml).
Die Maloption erfolgt wie auf dem Bild. Wenn Sie eine andere Farbe wünschen, kontaktieren Sie uns.
Wählen Sie das 6-Wege-Ventil, wenn Sie die Kipper Zylinder daran anschließen müssen.
Erforderlich:
- 6 mischungsfähiger Sender.
- 2 x 10 mm Zylinder für die Beine (vertikale Verlängerung für Bodenunterstützung).
- 1 x 10 mm Zylinder zum Öffnen der Beine.
- 1 x 12 mm Zylinder zum Drehen.
- 1 x 18 mm Zylinder für Hauptarm.
- 1 x 15 mm Zylinder für Mittelarm.
- 1 x 10 mm Zylinder für 3. Abschnitt.
- 1 x 10 mm Zylinder für den 4. Abschnitt.